Abfallsack für COVID-19 Abfälle
Kontaminierter Abfall benötigt eine spezielle, fachgerechte Entsorgung. Deiss bietet mit dem neuen Abfallsack für kontaminierte Abfälle den ersten Spezialsack, Gefahrgutklasse 2, der eine ordnungsgemäße Entsorgung Corona belasteten (COVID-19) Materials erlaubt. Die Säcke entsprechen der neuen Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) vom 18. März 2020, die erstmals überhaupt Kunststoffsäcke für potentiell Corona kontaminierten Abfall zulässt.
Zertifiziert zuverlässig:
Zertifizierung nachgewiesene Verlässlichkeit (5H4/Y14/S/20/A/PA-02/8637)
5H4: Code für UN-bauartgeprüfte und -zugelassene Säcke aus Kunststofffolie
Y: Gefahrgutklasse II
14: Maximal zugelassenes Gewicht
S: Codebuchstabe für Feststoffe
20: Produktionsjahr
A: Land, in dem die Zulassung erstellt wurde (Österreich)
PA-02: Kurzzeichen der Zulassungsstelle
8637: Laufende Nummer der Prüfung